Basiswissen Asthma

Langzeitbetreuung

Die Langzeitbetreuung erfolgt generell durch den Pädiater bzw. Hausarzt; eine fachärztliche Langzeitversorgung bzw. Mitbehandlung oder erweiterten Diagnostik ist nur in bestimmten Fällen notwendig, und zwar bei:

  • unzureichendem Therapieerfolg
  • Dauertherapie mit oralen Kortikosteroiden
  • Beenden der antiinflammatorischen Therapie
  • vorausgegangenen Notfallbehandlungen
  • Begleiterkrankungen
  • berufsbedingtem Asthma
  • Verschlechterung der Asthma-Symptomatik in der Schwangerschaft

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