Lebensmittelkennzeichnung – Zutatenverzeichnis

Zuletzt aktualisiert:

Unverträglichkeiten und allergische Reaktionen auf Inhaltsstoffe von Lebensmitteln sind häufig. Deshalb möchte der Verbraucher auch wissen „Was drin ist“, zumindest die bekannten häufigsten Allergieauslöser sollten gut lesbar auf den Verpackungen ausgewiesen sein.

Nach Information des Bundesministeriums für Verbraucherschutz müssen

„Die vierzehn häufigsten Allergieauslöser angegeben sein.

Das Zutatenverzeichnis findet sich auf der Lebensmittelverpackung und ist mit dem Wort „Zutaten“ überschrieben. Alle Zutaten, die für die Herstellung des jeweiligen Lebensmittels verwendet wurden, werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet. Die erste Zutat macht also den größten Gewichtsanteil des Lebensmittels, die letzte den kleinsten aus. Das Lesen eines Zutatenverzeichnisses bedarf etwas Übung und sollte im Rahmen einer individuellen Ernährungsberatung trainiert werden, um den jeweiligen Allergieauslöser zu entdecken und die enthaltene Menge zu bewerten.“

Wer macht die hier geforderten Trainings?

„Die neue EU-Verordnung Nr. 1169/2011 sieht ab dem 13. Dezember 2014 verbindlich vor, dass die kennzeichnungspflichtigen Zutaten, die allergene Wirkung haben oder Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, im Zutatenverzeichnis besonders hervorgehoben werden müssen (z.B. durch die Schriftart, den Schriftstil oder die Hintergrundfarbe). Dadurch können die Betroffenen noch besser als bisher erkennen, ob das Lebensmittel für sie geeignet ist.“

Quelle:

http://www.aktionsplan-allergien.de/DE/01__Essen__Genuss/03__Kennzeichnung/Kennzeichnung__node.html: http://www.aktionsplan-allergien.de/DE/01__Essen__Genuss/03__Kennzeichnung/Kennzeichnung__node.html