Insekten als Nahrungsmittel: Vorsicht bei Allergien

Insekten als Nahrungsmittel: Vorsicht bei Allergien

Zuletzt aktualisiert:

Würmer, Grillen, Käfer: Etwa 25 Prozent der Weltbevölkerung essen regelmäßig Insekten. In Lateinamerika, Teilen Asiens und Afrika gehören Insekten häufig zu den Grundnahrungsmitteln, in anderen Ländern gelten sie als Delikatesse. Zu den rund 2.000 essbaren Insektenarten gehören vor allem Käfer, Raupen, Bienen, Wespen, Ameisen, Heuschrecken und Grillen.

Insekten sind reich an Protein, enthalten gesundheitsfördernde ungesättigte Fettsäuren, Vitamine und Mineralstoffe. Hierzulande überwiegt oft noch der Ekel, Insekten zu essen oder auf den Tisch zu bringen. Diskutiert wird das Thema „Nutzung von Insekten oder Insektenteilen als Zutat in Lebensmitteln“ in der europäischen Union (EU) schon seit Längerem, nicht zuletzt auch aus umweltrelevanten Gründen sowie wegen der Sorge um die weltweite Nahrungs- und Futtermittelsicherung.

Neue Zulassungen

Nach der Novel-Food-Verordnung gelten ganze Insekten, Insektenteile und aus Insekten gewonnene Inhaltsstoffe in der EU als sog. Novel Food (neuartige Lebensmittel). Diese brauchen eine spezielle Zulassung, bevor sie in der EU zum Verkauf angeboten werden dürfen.

Der gelbe Mehlwurm, die europäische Wanderheuschrecke und die Hausgrille sind in den letzten Jahren zugelassen worden, seit Anfang 2023 auch der Buffalowurm. Diese Insekten dürfen auch Backwaren, Nudeln und Fleischersatzprodukten zugesetzt sein. Für die tropische Hausgrille, die Honigbienendrohnenbrut und die Larve der schwarzen Soldatenfliege gilt weiterhin eine Übergangsregelung.

Vorsicht bei Allergien

Allergiker:innen sollten allerdings vorsichtig sein: Wer allergisch auf Krebs-, Weichtiere oder Hausstaubmilben reagiert, kann eine solche Reaktion auch bei Insekten zeigen. Zugelassene Insektenprodukte müssen daher in unmittelbarer Nähe zum Zutatenverzeichnis entsprechend gekennzeichnet sein und auf das Allergiepotenzial hinweisen.

Mögliche Allergene sind bisher allerdings, laut Verbraucherzentrale, auf Insektenprodukten nur lückenhaft gekennzeichnet. Das liege vor allem an der bestehenden Übergangsregelung, bei der für bislang noch nicht zugelassene Speiseinsekten eine Allergenkennzeichnung noch nicht verpflichtend ist. Liegt ein Antrag auf Zulassung vor, dürfen diese Produkte demnach weiterhin verkauft werden, bis über die Zulassung endgültig entschieden ist.

Die Forderung der Verbraucherzentrale: „Insekten oder Bestandteile von Insekten müssen generell als Allergen in der Zutatenliste deutlich hervorgehoben werden. Die vorgeschriebene Allergenkennzeichnung sollte schnellstmöglich erweitert werden.“

Quellen und weitere Informationen:

Verbraucherzentrale

idw

ECARF