Bei Nährstoffmangel oder ungünstigem Essverhalten ist es unter Umständen ratsam, nach einer qualifizierten Ernährungsberatung zu suchen. Das ist nicht immer einfach, da der Begriff „Ernährungsberatung“ nicht geschützt ist, also quasi jede / jeder „Ernährungsberatung“ anbieten kann, unabhängig von der Qualifikation. Die Verbraucherzentrale Bayern e. V. informiert auf ihrer Webseite über das Thema „Ernährungsberatung“ und gibt wichtige Tipps.
Die Hausärztin / der Hausarzt kann beispielsweise bei Bedarf eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ für eine Ernährungsberatung / Ernährungstherapie ausstellen. Bei entsprechender Verordnung übernimmt die Krankenkasse zumindest einen Teil der Kosten, die Höhe der Kostenübernahme unterscheidet sich jedoch von Kasse zu Kasse. Im Sinne einer präventiven Ernährungsberatung werden von den Krankenkassen oft auch Gewichtsreduktionskurse bezuschusst. Es lohnt sich also ggf. direkt bei der jeweiligen Krankenkasse nachzufragen.
Grundsätzlicher Anspruch auf eine Ernährungsberatung bei Krankheiten
„Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Ernährungsberatung besteht bei Krankheiten, die durch die Ernährung verursacht wurden, oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist: Diabetes etwa, Erkrankungen der Haut oder der Verdauungsorgane, Osteoporose, Allergien und Krebs sowie Adipositas und Mangelernährung.“ (Verbaucherzentrale Bayern)
Qualifiziert für eine Ernährungsberatung
Wer ist qualifiziert für eine Ernährungsberatung? „In der Regel handelt es sich um Ökotropholog:innen, Diätassistent:innen oder Ernährungsmediziner:innen mit Zusatzqualifikation. „Zertifizierte Ernährungsberater:innen“ gehören nicht dazu“, informiert die Bayerische Verbraucherzentrale.
Es gibt jedoch von den Krankenkassen anerkannte und unabhängige Ernährungsberater:innen. Diese „haben sich verpflichtet, keine Produktwerbung zu betreiben und keine Produkte zu verkaufen“. Eine Checkliste zur Überprüfung gibt es hier: https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/sites/default/files/2019-05/2019_04_Checkliste_Verbraucher_VZ.pdf
Quelle mit weiterführenden Informationen:
Verbraucherzentrale Bayern e. V.
Titelbild: Dörthe Huth / pixelio.de