Allergenkennzeichnung in Hamburger Restaurants zum Teil noch verbesserungswürdig

Allergenkennzeichnung in Hamburger Restaurants zum Teil noch verbesserungswürdig

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Die Verbraucherzentrale Hamburg hat einen Restaurantcheck in 38 Gaststätten der Hamburger Innenstadt und der Hafencity durchgeführt. Die Verbraucherschützer prüften, inwieweit dort die Allergenkennzeichnung auf der Speisekarte bzw. an der Ware korrekt umgesetzt ist.

Für ihren Check legten die Tester folgende Bewertungskriterien fest:

Sehr gut: Gut lesbare und vollständige Allergenkennzeichnung auf der Karte bzw. an der Ware; Trennung zwischen Zusatzstoffen und Allergenen.

Gut: Hinweis auf Allergenkarte in der Speisekarte bzw. Kennzeichnung an der Ware; separate Allergenkarte vorhanden.

Befriedigend: Kein Hinweis vorhanden; Allergenkarte liegt dennoch vor.

Ausreichend: Allergenkarte ist unvollständig oder fehlerhaft.

Ungenügend: Keine Allergenkarte bzw. Kennzeichnung an der Ware oder anderer schriftlicher Nachweis vorhanden.

Personal weiß oft nicht Bescheid

Das Ergebnis: In 21 Restaurants wurde ungenügend über Allergene informiert. Fünfzehn Gastronomen schnitten bei dem Test gut oder sehr gut ab.

Neben vollständigen Allergenhinweisen fanden die Tester auch unvollständige Allergenkarten (z.B. keine Trennung zwischen Zusatzstoffen und Allergenen). Ein Restaurant hängte beispielsweise eine Karte aller Allergene ohne Bezug zu den angebotenen Speisen auf. Noch bedenklicher waren Falschinformationen durch das Personal. Vor allem dann, wenn der Koch oder Geschäftsführer nicht anwesend waren, informierten die angestellten Mitarbeiter nicht immer fachlich fundiert zu Allergenen in den Gerichten.

Verbraucher benötigen eine schriftliche Information

Die Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln ist seit 2014 Pflicht. Der Restaurantcheck der Verbraucherzentrale Hamburg zeigt, dass in Sachen Allergenzeichnungspflicht in einigen Gaststätten noch Nachholbedarf besteht. Zu wenige Gastronome halten sich an die Kennzeichnungspflicht für allergene Inhaltsstoffe in Speisen und Lebensmitteln. Das wäre aber wichtig: Allergiker müssen transparent und verlässlich über die 14 wichtigsten Allergene in Lebensmitteln und Speisen informiert werden, da sonst ein Restaurantbesuch für sie unter Umständen lebensbedrohlich werden kann. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert daher das bessere Einhalten der rechtlich verbindlichen Vorgaben. Restaurantbesucher benötigen eine verlässliche schriftliche Information (Speisekarte, Allergenkarte) über Allergene in Lebensmitteln und Speisen.

Quellen

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg, 30.10.2017

Verbraucherzentrale Hamburg