Adventlicher Genuss mit Grenzen – Zimt

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Zimt (Cumarin) hat es in sich. Der Verzehr zimthaltiger Lebensmittel wie Lebkuchen oder Zimtsterne hat in den nächsten Wochen Hochsaison. Seit Januar 2011 gelten in der EU neue Höchstgehalte für Cumarin in verzehrfertigen Lebensmitteln.

„Die Einschätzung des Gefährdungspotenzials von Cumarin hat sich nicht geändert. Die tolerierbare Dosis (TDI-Wert) von 0,1 mg pro kg Körpergewicht, die ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ein Leben lang täglich aufgenommen werden kann, ist weiterhin gültig“.

„Im Handel angeboten wird überwiegend der stärker cumarinhaltige Cassia-Zimt. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Cumaringehalt von 3000 mg pro kg kann ein Erwachsener (Körpergewicht 60 kg) täglich 2 g Zimt und ein Kleinkind (Körpergewicht 15 kg) täglich 0,5 g Zimt verzehren. Bei Kleinkindern mit einem Körpergewicht von 15 kg wäre der TDI-Wert bei 30 g Zimtsternen (ca. 6 kleine Zimtsterne) oder 100 g Lebkuchen täglich ausgeschöpft“.

„Das BfR empfiehlt daher Konsumenten, die viel Zimt im Haushalt verzehren, auf den cumarinarmen Ceylon-Zimt auszuweichen. Eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Zimtpulver auf der Verpackung wurde bisher nicht erreicht, wäre aber weiterhin wünschenswert“.

Quelle: http://www.bfr.bund.de/cm/343/neue-erkenntnisse-zu-cumarin-in-zimt.pdf

Bundesinstitut für Risikobewertung, Präsident: Professor Dr. Dr. Andreas Hensel